Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Wandhydranten
Die Installation eines Wandhydranten erfolgt ausschließlich durch Sachkundige, da verschiedene Auflagen beachtet werden müssen. Diese betreffen besonders die Sicherheitsvorkehrungen sowie die Vorschriften und Richtlinien gemäß DIN 1988-6. Diese beinhalten genaue Angaben der Anforderungen an die Rohrleitungen, da diese nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden dürfen.
Ebenso muss beim Einbau des Wandhydranten sichergestellt werden, dass ausreichend Platz vorhanden ist, um das Öffnen der Türen des Wandhydranten-Schrankes um 180° zu ermöglichen.
Bereits installierte Wandhydranten müssen in regelmäßigen Abständen einer Prüfung und Wartung unterzogen werden. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die Löschanlagen instand gehalten wird. Beim Prüfen steht die äußere Kontrolle der Löschanlage im Vordergrund. Hierbei muss beispielsweise geprüft werden, ob der Wandhydrant frei zugänglich ist oder ob äußere Beschädigungen oder Verschmutzungen sichtbar sind.
Im Falle eines Löscheinsatzes muss der Wandhydrant gemäß DIN 14811 von einem Sachkundigen einer Prüfung, Reinigung, Trockenlegung sowie Wartung unterzogen werden. Anschließend wird der Wandhydrant neu verplompt und steht als Brandschutzmaßnahme erneut zur Verfügung.
Die Wandhydranten-Prüfung erfolgt gemäß DIN EN 671-3 durch den Betreiber der Anlage und hat alle drei Monate zu erfolgen. Bei Bedarf muss unverzüglich für die Instandhaltung des Wandhydranten gesorgt werden. Festgestellte Mängel sowie deren Instandsetzung sind im entsprechenden Prüfbuch zu dokumentieren.
Die Wandhydranten-Wartung muss alle 12 Monate erfolgen, sofern keine kürzeren Intervalle vermerkt wurden. Das Ergebnis der Wartung wird im Prüfbuch sowie im Prüfbericht festgehalten und dient dem Betreiber als Nachweis. Nach der Wartung wird der Wandhydrant mit Instandhaltungsnachweis versehen, auf der das Wartungsdatum vermerkt ist.